Wenn ihr diesen Blogbeitrag lest, gehe ich davon aus, dass der ein oder andere von euch vielleicht auch sein Hobby zum Beruf machen oder sich zumindest ein bisschen was dazu verdienen möchte.
Ich gebe hier nur mein Wissen weiter. Jeder Fall kann unterschiedlich sein und das Finanzamt hat das letzte Wort. Ich bin keine Steuerberaterin und kann euch deshalb auch nicht beraten. Die Beiträge sollen eine Hilfestellung sein, damit man sich besser in dem Steuerwirrwarr zurecht findet.
Dieser erste Beitrag beschäftigt sich mit der Frage: „Muss ich das versteuern?“
Und um das schon mal vorab zu nehmen – Wenn ihr euch diese Frage stellt, dann ist die Antwort fast immer „JA!“
Grundsätzlich ist alles was du verdienst steuerpflichtig. Steuerpflichtig bedeutet eigentlich nur, dass du deine Einkünfte dem Finanzamt zu melden hast. Egal ob es nun ein Angestelltenverhältnis, ein Gewerbe, ein Freiberufliche Tätigkeit oder eben nur ein kleiner Nebenverdienst ist.
Ob du dann auch Steuern zahlen musst, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Es gibt eventuell Freibeträge oder
Verdienstgrenzen die dich von einer weiteren Steuer befreien. Denn in einem normalen Angestelltenverhältnis, werden automatisch deine Steuern schon abgezogen.
Wenn du Patreon oder Youtuber/Twitch Streamer werden willst, macht ihr euch ja selbständig und müsst unter Umständen sogar ein Gewerbe anmelden.
2. Woran erkenne ich, ob ich selbständig oder gewerblich unterwegs bin?
Es gibt für die gewerbliche und auch die selbständige Tätigkeit bei der Steuer ein paar Punkte an denen man fest machen kann, dass man gewerblich/selbständig tätig ist:
Kurz zusammengefasst sind das folgende Punkte:
- die Tätigkeit muss selbstständig ausgeführt werden (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
- die Tätigkeit muss nachhaltig (dauerhaft und langfristig ausgerichtet) sein
- Gewinnerzielungsabsicht: Es wird beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen.
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
2.1 Beispiel
Ich übertage das ganze mal auf das Beispiel Patreon, dann wird das etwas klarer.
Bei Patreon veröffentlichst du Bilder, Videos etc. und hast 5 Patronen, welche pro Monat 5 Dollar zahlen, um deine Beiträge zu sehen.
Du arbeitest also selbsttändig, da dir niemand die Anweisung dafür gibt, was du wann und wie oft posten sollst.
Und schon allein durch die Erstellung deines Profils mit der Einrichtung eines eigenen Kanals, bei dem man dich unterstützen kann, zeigst du, dass du am Wirtschaftsverkehr teilnehmen möchtest. Du bietest Waren oder Dienstleistungen an, die andere käuflich erwerben können.
Da deine Seite nach einem Monat auch nicht wieder eingestellt wird, ist auch klar, dass du das langfristig machen möchtest. Nun gibt es noch die Frage der Gewinnerzielungsabsicht. Dieser Punkt ist aber sehr kompliziert und es gibt ein paar Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten und die sogenannte Liebhaberei werde ich in einem weiteren Beitrag genauer erklären.
Das ganze lässt sich auf alle anderen Platformen übertragen: Werbung schalten, Affiliate-Links, Donation-Button oder die Möglichkeit ein kostenpflichtiges Abo zu hinterlassen.
Auch bei Ko-Fi sende ich ja nicht irgendjemanden Geld. Es gibt ja einen Grund für das Senden des Geldes, sei es
ein Bild, eine Datei oder eine Seite.
3. Irrtümer
3.1 Das sind doch nur Spenden!
Der ein oder andere verstrickt sich garantiert an dem Wort „Spenden“ auf.
Wie man das aber bezeichnet ist egal, denn es sind Einnahmen und keine Spenden!
Spenden gibt es nur bei gemeinnützigen Vereinen, Kirchen oder Parteien.
Da man du als Selbstständiger oder im Gewerbe unterwegs bist, dann erhältst du keine Spenden sondern Einnahmen.
3.2 Ich verdiene doch nichts damit!
Manch einer folgt dem Trugschluss, dass er seine Einkünfte nicht dem Finanzamt erklären muss, denn er macht
ja nach Abzug seine Ausgaben gar keinen Gewinn. Andere verlangen vielleicht nur den Materialpreis und kommen deshalb auf plus minus 0,-.
Überraschung – Du musst das ganze trotzdem deinem Finanzamt melden. Warum? Weil du wohl selbständig Tätig bist. Einer der nächsten Beiträge wird sich mit den angefallenen Verlusten beschäftigen. Wenn du aber auf der sicheren Seite sein möchtest
dann Bespreche das ganze mit deinem Finanzamt.
3.3 Ich mach das nicht regelmäßig!
Eine der Voraussetzungen ist, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Dadurch soll verhindert werden, dass jemand der nur ein mal etwas macht direkt selbständig tätig ist.
Beispiel: der Verkauf von einem oder mehreren gebrauchten Cosplays, die schon länger im Schrank hängen. Hier nimmst du zwar am Wirtschaftsverkehr teil, aber du willst ja nicht gleich dauerhaft ein Gewerbe daraus machen. Bei fast allen der oben genannten Themen trifft dies jedoch nicht zu. Twitch, Patreon, Youtube: Fast immer sind diese Plattformen darauf ausgelegt dauerhaft betrieben zu werden. Allein schon deshalb, weil auf eben jeden Plattformen der Erfolg steigt, je länger und regelmäßiger man diese Plattformen nutzt.
Ab wann ist also etwas dauerhaft?
Beispiel: Der Verkauf von selbst erstellten Kostümen. Ungefähr ab dem 3. Verkauf kann man von dauerhaft sprechen und nicht einem einmaligen Geschäft. Um ganz sicher zu sein, grag doch einfach dein zuständiges Finanzamt.
Das waren erst mal die grundsätzlichen und gängigsten Fragen zum Thema.
Wenn du Fragen zum Thema hast, kannst du durchaus dein zuständiges Finanzamt anfragen – keine Sorge, die Leute dort beißen nicht und sind durchaus hilfreich!
Ob du wirklich Steuern auf deine Nebentätigkeit zahlen musst, welche Freibeträge es gibt und ob du gewerblich oder selbständig bist, wird in den nächsten Beiträgen erklärt.
Du kannst auch gerne deine Fragen und Anmerkungen in die Kommentare schreiben!
4. Tipp
Grundsätzlich kannst du dir bei sogenannten Lohnsteuerhilfevereinen und natürlich beim Steuerberater Hilfe holen. Das würde ich euch auch empfehlen sobald ihr mit dem Gedanken spielt das ganze Hauptberuflich zu machen. Solange ihr es Nebenberuflich macht, würde ich euch empfehlen erst mal Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Um so besser ihr dort euren Fall schildert um so besser sind meist die Antworten. Das hängt aber natürlich vom zuständigem Bearbeiter ab.
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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitesten zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dieser Text stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
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Sehr schöner Artikel! Danke für die Mühe.
in
3. Irrtümer
3.1 Das sind doch nur Spenden!
->Der ein oder andere verstrickt sich garantiert an dem Wort „Spenden“ auf.
sollte das bestimmt „verstrickt in“ – „hängt sich auf an“ werden
Da mein Hirn manchmal auch gern zwei Satzersionen fusioniert und ich weiß , wie es ist wenn man etwas 100x selbst gelesen hat und keine Fehler mehr findet, dacht ich mir ich schreibs dir. =) Kannst den Kommentar ja dann einfach löschen. LG
„Denn in einem normalen Angestelltenverhältnis, werden automatisch deine Steuern schon abgezogen.“ – Da kommt kein Komma hin.
Das stimmt, danke dir! 😀