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How to … Streaming, Cosplay, Patreon und Steuern? Teil 4/5 – Liebhaberei

Wenn ihr diesen Blogbeitrag lest, gehe ich davon aus, dass der ein oder andere von euch vielleicht auch sein Hobby zum Beruf machen oder sich zumindest ein bisschen was dazu verdienen möchte.

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Nachdem wir nun wissen, ob man seine Tätigkeit anmelden muss und wie das ganze abläuft, geht es nun langsam um den steuerlichen Aspekt. Zuerst einmal geht es um die Verluste und um die sogenannte „Liebhaberei“.

Wenn du deine Steuererklärung fertigst, dann muss du dem Finanzamt für deine selbständige/gewerbliche Tätigkeit eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben. Dort stellst du sowohl deine Einnahmen als auch all deine Ausgaben auf. Das hab ich auch schon kurz im letzten Beitrag erläutert. Sollte der Betrag dabei negativ werden hast du eine Verlust erzielt. Das passiert oft wenn man eine Tätigkeit neu beginnt. Zum Beispiel wenn man einen Blog starten möchte und deshalb Kosten für eine Website hat, ohne dass überhaupt ein einziger Leser da ist. Oft entstehen auch Kosten für Werbung oder einen Fotografen.

Das schöne an den Verlusten ist, sie führen oft dazu, dass man eine Rückzahlung vom Finanzamt erhält. Dein Arbeitgeber von deinem Hauptjob hält nämlich genau so viel Steuer ein wie es zu deinem Gehalt passt. Mit dem Verlust sinkt aber das zu versteuernde Einkommen. Daher sinkt dein Steuersatz und du zahlst Steuern.
Jetzt denkt sich der eine oder andere vielleicht „cool, dann kann ich meine ganzen Kosten ja in die Steuererklärung schreiben“

1. Was ist Liebhaberei?

Grob gesagt ist Liebhaberei, wenn jemand sein Hobby zum Beruf macht, dabei aber dauerhaft nur Verluste erzielt. Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, gehören dazu eben oft auch künstlerische Tätigkeiten wie Cosplay.

Auch bei einer Nebentätigkeit muss es sich nämlich um eine ernst gemeinte Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr handeln. Ein wesentliches Merkmal dafür ist die Erzielung von Gewinnen, die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Wenn du also länger Verluste verursachst, musst du dem Finanzamt darlegen, dass du das ganze ernst meinst und nicht nur deinem Hobby nachgehst. Das kann man z.B. mit Reduzierung der Arbeitszeit bei deinem Hauptberuf oder anderen Umstrukturierungen dem Finanzamt glaubhaft machen. Oder du nimmst Strukturmaßnahmen, wie z.B Kostensenkungen vor, damit in den folgenden Jahren die Einnahmen wieder steigen werden. Die Beweispflicht trifft dabei immer dich.

1.1 Beispiel

Der arbeitslose Mann einer sehr gut verdienenden Managerin entscheidet sich ein kleinen Ponyhof zu führen. Jedes Jahr erklärt er Verluste von mehreren tausend Euro. Natürlich fängt das Finanzamt dann an zu zweifeln, dass der Mann das macht um Geld damit zu verdienen und nicht seinem Kindheitstraum nachzugehen einen Ponyhof zu haben.

Er kann nicht Nachweisen, wie er in den nächsten paar Jahren Gewinne erwirtschaften will. Auch kann er nicht nachweisen, dass er versucht neue Kunden zu finden oder Werbung im Internet schaltet. Das Finanzamt hält seine Ausführungen nicht für glaubhaft und stuft die Tätigkeit als Liebhaberei ein.

Das Finanzamt betrachtet hier dann nicht nur die letzten paar Jahre sondern schaut auf den „Totalgewinn“. Der Totalgewinn betrachten den Zeitraum von Anfang der Tätigkeit bis zum Ende. Es gilt also über einen längeren Betrachtungszeitraum einen Totalgewinn zu erzielen. Das heißt es ist kein Problem wenn ihr die ersten 2 oder 3 Jahre Anfangsverluste habt, wenn sich danach abzeichnet, dass Gewinne entstehen.

2. Falle 1

Wenn du in den letzten Jahren immer wieder Verluste durch deine Cosplaytätigkeit, oder durch Twitch erzielt hast, dann hast du Steuerrückzahlungen vom Finanzamt erhalten.

Das Finanzamt entscheidet nicht im ersten Jahr ob es Liebhaberei ist, sondern erst nach einem Gewissen Zeitraum, damit der Betreiber auch wirklich die Möglichkeit hat Gewinn zu erzielen. Das heißt das Finanzamt entscheidet erst nach 5-10 Jahren ob Liebhaberei vorliegt. Die Steuerbescheide die du bis dahin erhalten hast sind vorläufig in diesem Punkt. Das bedeutet, dass – wenn du die Gewinnerzielungsabsicht nicht nachweisen kannst – auf einmal die letzten 5-10 Steuerbescheide geändert werden und die Verluste, die bisher zu einer Steuererstattung geführt haben wegfallen. Das bedeutet meist eine plötzliche Nachzahlung dieser Steuer.

Das schlimmste dabei ist jedoch, dass das Finanzamt nicht nur die Steuer zurück will, sondern die Nachzahlungen mit stolzen 6% pro Jahr verzinst werden.

3. Falle 1

Dein Betrieb ist schon als Liebhaberei eingestuft, weil du in den letzten Jahren nur Verluste hattest. Du freust dich also, als in den kommenden Jahren ein neuer Auftraggeber kommt und dir nette Gewinne beschafft. Aber nur weil der Betrieb einmal als Liebhaberei eingestuft wird, heißt das nicht, dass er das für immer ist. Sollte, obwohl der Betrieb schon als Liebhaberei eingestuft wurde, dann Gewinne erzielen, muss das dem Finanzamt auch gemeldet werden!

Solltet ihr Probleme oder Fragen zur Liebhaberei haben setzt euch am besten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater zusammen.

Ich empfehle an dieser stelle auch das Webportal von smartsteuer.de (kein affiliate, keine bezahlte Werbung) dort gibt es ein Lexikon in dem viele steuerrechtlichen Themen aufgearbeitet sind.

Fazit

Wenn du kein Geld mit deiner Tätigkeit verdienen möchtest und du dem Finanzamt dies plausibel darlegen kannst, wird deine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft und du musst dich nicht mehr um die steuerlichen Gesichtspunkte sorgen. Du kannst deinem Hobby (plus kleinem Nebenverdienst) also uneingeschränkt nachgehen, ohne dir Sorgen zu machen, dass das Finanzamt plötzlich mal auf der Matte steht und Geld von dir will. Deshalb ist es auch so wichtig die Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, selbst wenn ja eigentlich Nichts dabei raus kommt.

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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitesten zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dieser Text stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

Evelyn

Ich bin deutsche Cosplayerin seit über 8 Jahren. Den Cosplay Blog habe ich seit 2019 selbst aufgebaut! 2012 habe ich meine Ausbildung als Bauzeichnerin im Fachbereich Ingenieurbau erfolgreich abgeschlossen. Ab 2020 habe ich meine Karriere im Bereich des Marketing Managements begonnen. Neben meiner Tätigkeit als Managerin bin ich außerdem als Grafik Designerin tätig.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Lirielle

    Vielen Dank für die vielen Infos. Ich verstehe jedoch das Fazit nicht richtig:
    „Wenn du kein Geld mit deiner Tätigkeit verdienen möchtest und du dem Finanzamt dies plausibel darlegen kannst, wird deine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft und du musst dich nicht mehr um die steuerlichen Gesichtspunkte sorgen. Du kannst deinem Hobby (plus kleinem Nebenverdienst) also uneingeschränkt nachgehen, ohne dir Sorgen zu machen, dass das Finanzamt plötzlich mal auf der Matte steht und Geld von dir will.“

    Wie passt „ich will kein Geld verdienen“ und „plus keinem Nebenverdienst“ zusammen?
    Bedeutet das dass ich bin mit meinem Hobby auf Patreon bin, aber habe so wenig Patronen habe, dass ich nur 10-20€ im Monat bekomme und das Finanzamt das ganze als Liebhaberei einstuft und ich deswegen keine EÜR machen muss und keine Steuern auf diesen Betrag zahle?
    Man hat ja trotzdem irgendwie (z.B auf Insta) Werbung dafür gemacht, dass man Patreon hat, um Patronen zu bekommen. Das allein bedeutet doch schon, dass man Geld damit verdienen möchte, auch wenn man denkt, dass es erstmal nichts bis sehr wenig ist.

    Verstehe ich da vielleicht was falsch?

    Liebe Grüße und danke für diese Beiträge. <3

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