Du betrachtest gerade HOW TO …Cosplay, Patreon, Streaming und Steuern? Teil 3/5 – Tätigkeit anmelden
Titelbild Steuern - 3_5

HOW TO …Cosplay, Patreon, Streaming und Steuern? Teil 3/5 – Tätigkeit anmelden

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Steuer
  • Beitrags-Kommentare:4 Kommentare

Wenn ihr diesen Blogbeitrag lest, gehe ich davon aus, dass der ein oder andere von euch vielleicht auch sein Hobby zum Beruf machen oder sich zumindest ein bisschen was dazu verdienen möchte.

Übersicht Themen

1. Die Anmeldung?

Das wichtigste ist erstmal, dass du die Tätigkeit auf jeden Fall anmeldest. Auch wenn du nur ein paar Aufträge im Jahr hast oder deine persönliche Meinung ist „da kommt eh nichts dabei rauß“. Auch wenn du gerade erst planst damit loszulegen, melde die Tätigkeit auf jedenfalls trotzdem an. Wenn du Verluste damit machst, kannst du diese auch steuerlich berücksichtigen und sparst dir so sogar ein paar Euro. (Mehr dazu in Teil 4)

Vertrittst du die Meinung du bist selbständig/Freiberuflich Tätig, dann musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Das machst du über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“(gibt’s im Internet zum herunterladen). Diesen musst du ausfüllen und dem Finanzamt zuschicken. Das Finanzamt weiß ja nicht, dass du dich entschieden hast etwas Nebenher zu verdienen. Daher ist es deine Aufgabe, die du auch nicht vergessen solltest. Soweit ich weiß musst du spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit diese dem Finanzamt anzeigen.

Hast du vor ein Gewerbe anzumelden ist deine erste Anlaufstelle das Gewerbeamt für deine Stadt oder Region. Dort musst du die Anmeldegebühr entrichten und ein Gewerbeanmeldung ausfüllen (gibt’s im Internet zum herunterladen). Wenn das erledigt ist, meldet das Gewerbeamt im Normalfall das ganze dem Finanzamt, welches dich dann darum bitte wird den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Auch hier gilt, du hast die Anzeigepflicht für dein Gewerbe. Solltest du also vom Finanzamt kein Schreiben bekommen, bist du trotzdem verpflichtet die Einnahmen entsprechend anzugeben und das Finanzamt über deine gewerbliche Tätigkeit zu informieren.

2. Das wichtigste zu Steuerberatern, Lohnsteuerhifle und Finanzamt

Grundsätzlich kannst du dir bei sogenannten Lohnsteuerhilfevereinen und natürlich beim Steuerberater Hilfe holen. Das würde ich euch auch empfehlen sobald ihr mit dem Gedanken spielt das ganze hauptberuflich zu machen. Solange ihr es nebenberuflich macht, würde ich euch empfehlen erst mal Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Um so besser ihr dort euren Fall schildert um so besser sind meist die Antworten. Das hängt aber natürlich vom zuständigem Bearbeiter ab. Aber habt bitte keine Angst vor dem Finanzamt, euren Steuern oder euren Finanzen allgemein. Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt und mit den Leuten redet kann man nicht mehr so viel falsch machen.

3. Die Umsatzsteuer

Wollt ihr nur eine kleine Nebentätigkeit anmelden und füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, solltet ihr euch genau überlegen ob ihr Umsatzsteuerlich Kleinunternehmer sein wollt oder nicht.
Jetzt fragt ihr euch natürlich direkt: „Hä? Umsatzsteuer, Kleinunternehmer? Was ist das?“

Umsatzsteuer wird Volkssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet. Das was jeder von uns bei seinem Einkauf zahlt. Diese Steuer zahlen Unternehmer auf ihren Einkauf auch, aber sie können sich diese wieder zurückerstatten lassen. Das sind glatte 19% Ersparnis. Dafür müsst ihr aber wenn ihr Produkte oder Dienstleistungen anbietet diese Steuer auch einbehalten und dem Finanzamt zahlen.
Für mich ist das Ganze unerheblich, da ich umsatzsteuerlich Kleinunternehmerin bin.

.Das bedeutet: Wenn meine Einnahmen unter 17.500€ liegen muss ich mich mit dem ganzen nicht beschäftigen. Ich schreibe Rechnungen ohne Umsatzsteuer.

Wählt ihr aus dass ihr die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmt, seid ihr verpflichtet monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und auf Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Damit kommen viele Probleme und Schwierigkeiten, denn wenn etwas noch komplizierter ist als Einkommensteuerrecht, dann ist das wohl das Umsatzsteuerrecht. Das solltet ihr also nur tun, wenn ihr steuerrechtlich wirklich fit seid und genau wisst was ihr tut.

4. Deine Buchhaltung

Hier will ich dir nur die Angst nehmen, dass du denkst es ist schwierig eine korrekte Gewinnermittlung und Buchhaltung beim Finanzamt abzugeben. Selbständige und auch am Anfang eines Gewerbes machst du eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung.

Kurz erklärt als Übersicht:

Einnahme 1 (z. B. Twitch Einnahmen aus Donations und Subs)
Einnahme 2 (z. B. Einnahmen durch Patreon)

-Ausgabe 1 (z. B. ein neuer Computer fürs Streamen)
-Ausgabe 2 (eine neue Gaming-Mouse)

= Gewinn/Verlust

Hier nochmals eine kleine Beispielrechung:

Du hast im Jahr 2019 über Twitch 450€ eingenommen.
Über Patreon kamen nochmal 400€ hinzu.
Außerdem hast du in 2019 noch eine neue Gaming Mouse für 100€ und ein neues Mikrophon für 200€ gekauft.
Wer in Mathe gut aufgepasst hat, kommt dann auf einen Gewinn von 550€.

Kurz und knapp: Du musst nur aufstellen was du eingenommen hast und was du ausgegeben hast. Dazu kannst du dir eine Excel Tabelle anlegen, da dort die Werte einfacher ermittelt werden können. Ein extra Buchhaltungstool ist dafür – gerade bei kleinen Cosplayern und Streamern – nicht notwendig. Wenn das Finanzamt nach einzelnen Einnahmen oder Ausgaben fragt, musst du den Beleg dazu einreichen. Das könnte beispielsweise die monatliche Einnahmeübersicht aus Patreon, Twitch oder Youtube sein.

WICHTIG: Du bist verpflichtet diese Unterlagen mind. 10 Jahre lang aufzubewahren!

Du brauchst für deinen Stream neue Emotes oder ein Design? Dann schau gerne in meinem Shop vorbei, dort findest du alles, was du brauchst um deinen Stream auf das nächste Level zu heben!

DISCLAIMER

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitesten zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dieser Text stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

Evelyn

Ich bin deutsche Cosplayerin seit über 8 Jahren. Den Cosplay Blog habe ich seit 2019 selbst aufgebaut! 2012 habe ich meine Ausbildung als Bauzeichnerin im Fachbereich Ingenieurbau erfolgreich abgeschlossen. Ab 2020 habe ich meine Karriere im Bereich des Marketing Managements begonnen. Neben meiner Tätigkeit als Managerin bin ich außerdem als Grafik Designerin tätig.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

Schreibe einen Kommentar