Du betrachtest gerade Steuern für Youtuber / Twitch Affiliates / Partner – Easy Explanation
Titelbild Steuern

Steuern für Youtuber / Twitch Affiliates / Partner – Easy Explanation

Dieser Beitrag richtet sich gezielt an alle Streamer, seien es Youtuber / Twitch Affiliates oder Twitch Partner.

Wenn du auf YouTube, Twitch, Mixer oder anderen Plattformen Geld verdienst ist das für dich sicherlich eine gute Sache. Jedoch interessiert sich kurze Zeit später auch das Finanzamt für deine Einkünfte.  

Da ich in Deutschland lebe, ist auch dieser Beitrag nur für Leute aus Deutschland hilfreich. 
Ich habe versucht den Beitrag so einfach wie möglich zu verfassen. Damit sollte auch die erste eigene Steuerklärung machbar sein. 

Übersicht Themen

1. Sind die Einnahmen zu versteuern?

Grundsätzlich ist alles was du verdienst steuerpflichtig und damit dem Finanzamt zu melden. Egal ob es nun ein Angestelltenverhältnis, ein Gewerbe, ein Freiberufliche Tätigkeit oder eben nur ein kleiner Nebenverdienst ist. 

Ob du dann auch Steuern zahlen musst, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Es gibt eventuell Freibeträge oder Verdienstgrenzen die dich von der Steuer befreien. Wenn du mehr zu den Freibeträgen wissen willst dann klicke HIER.

2. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Das wichtigste zu diesem Punkt habe ich bereits einmal auf meinem Blogbeitrag zu Steuern bei Cosplay geschrieben. Für Streamer gelten sehr ähnliche Regeln. Wenn du also eine lange Fassung willst, dann folge dem Link. 

Wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass du selbständig Tätig bist, dann wird dir das Finanzamt sagen was du zu tun hast. Meist musst du ein Formular für die “steuerliche Erfassung” ausfüllen. Es fallen keine weiteren Kosten an. 

Wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass du gewerblich Tätig bist, dann musst du zu deinem zuständigen Gewerbeamte und dort ein Gewerbe anmelden. Dies kostet einmalig um die 40€. Danach bekommst du meist noch ein Formular vom Finanzamt zugeschickt. 

2.1 Der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und einem Gewerbe

Solange du nur wenig Geld damit verdienst (unter 5000€ pro Jahr), gibt es eigentlich keinen Unterschied. Erst wenn du damit richtig Geld machst, kann man sich darüber den Kopf zerbrechen. Dann solltest du dir aber auch einen Steuerberater suchen, der sich damit auskennt.

3. Was genau muss ich dem Finanzamt erklären? 

Für das Finanzamt ist der Gewinn oder der Verlust den du erzielst ausschlaggebend. Du musst dazu eine Gewinnermittlung abgeben, also eine Berechnung wie du auf diese Zahl kommst. 

Vorab möchte ich jedoch sagen: Die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR/Gewinnermittlung) ist wirklich kein Hexenwerk. Man muss hier keine Angst vor der Steuererklärung haben –  jedoch muss man etwas Zeit mitbringen. 

3.1 Die Gewinnermittlung

Das was du einnimmst wird Einnahmen oder Umsatz genannt.  Bei einem Streamer sind das: 

  • Donations/Spenden/Tips
  • Einnahmen aus Subscriptions
  • Geschenke von deiner Amazon Wishlist
  • Einnahmen über verschiedene REF-Links
  • Einnahmen aus Produktplazierungen
  • Einnahmen aus Werbung
  • etc.

(Betriebs-) Ausgaben wären beispielsweise:

  • Kosten für Panels
  • Kosten für die Webcam oder Mikro
  • Anteilige Kosten für deinen Computer
  • Anteilige Kosten für das Internet
  • etc.

Wenn du nun die Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst, dann hast du deinen Gewinn oder Verlust, den du dem Finanzamt erklären musst.  

So wie ich diese Auflistung hier in meinem Blogbeitrag gemacht habe, kannst du Sie auch jedes Jahr in einer Excel-Tabelle zusammenstellen und diese dem Finanzamt einreichen. 

4. Wo gebe ich das genau bei der Steuererklärung an?

Wenn du selbständig Tätig bist musst du die Anlage S ausfüllen. Dort gibt es direkt am Anfang eine Zeile “Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit” in der du dann den Gewinn oder Verlust einträgst. 

Bildquelle: Focus.de

Wenn du gewerblich Tätig bist, musst du die Anlage G ausfüllen. Dort gibt es direkt am Anfang eine Zeile “Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit” in der du dann den Gewinn oder Verlust einträgst.

Zusätzlich musst du die Anlage EÜR abgeben. Wie oben schon genannt ist dies deine Gewinnermittlung. Früher konnte man einfach seine selbstgemachte Excel-Tabelle einreichen. Dies ist jedoch nicht mehr möglich. Es gibt nun ein separates Formular.

Dort gibt es mehrere Zeilen, in denen du deine Einnahmen und Ausgaben getrennt eintragen musst. In die letzte Zeile kommt dann der Gewinn/Verlust, den du auch auf der Anlage G oder S eingetragen hast. 
Nimm einfach die Zeilen, in denen dir die Beschreibung am passendsten wirkt. Es gibt kein wirkliches richtig oder falsch. 
Trotzdem würde ich dir raten, deine Excel-Tabelle mit einzureichen. Die Anlage EÜR ist sehr unübersichtlich und könnte zu Rückfragen des Finanzamtes führen.  

DISCLAIMER

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitesten zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dieser Text stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

Wenn du noch Fragen hast, oder du dir weitere Beiträge zu dem Thema wünschst, dann kontaktiere mich oder schreib einen Kommentar. 

Du brauchst für deinen Stream neue Emotes oder gleich ein ganzes Design?

Dann schau in meinem Shop vorbei! Dort findest du alles, was du brauchst, um deinen Shop auf das nächste Level zu heben!

Evelyn

Ich bin deutsche Cosplayerin seit über 8 Jahren. Den Cosplay Blog habe ich seit 2019 selbst aufgebaut! 2012 habe ich meine Ausbildung als Bauzeichnerin im Fachbereich Ingenieurbau erfolgreich abgeschlossen. Ab 2020 habe ich meine Karriere im Bereich des Marketing Managements begonnen. Neben meiner Tätigkeit als Managerin bin ich außerdem als Grafik Designerin tätig.

Schreibe einen Kommentar