Gerade bei Bestellungen von Cosplays, Perücken oder Zubehör aus dem Ausland gab es bisher einige Dinge zu beachten was die eventuell anfallenden Zollgebühren betraf.
Allerdings ändert sich das ab dem Juli 2021 grundlegend.
Da ich in Deutschland lebe, ist auch dieser Beitrag nur für Leute aus Deutschland hilfreich.
Falls ihr aus einem anderen Land wie Österreich oder der Schweiz kommt, informiert euch bitte über eure aktuell geltenden Zollbestimmungen.
Übersicht Themen
1. Was ändert sich?
Ab dem 01. Juli 2021 wird die bisherige Zollfreigrenze von 22€ abgeschafft. Der Hauptgrund dafür ist die Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs und damit ausländische Versandhändler nicht mehr steuerlich bevorzugt werden.
Das bedeutet allerdings auch, dass du selbst auch alles ab Juli versteuern musst.
2. Muss ich alles verzollen?
Leider ja.
Schon ab dem ersten Cent fällt dann schon Einfuhrumsatzsteuer an!
3. Wie hoch ist der anfallende Zoll?
Hier eine kleine Beispielrechnung: Du bestellst einen Artikel in Höhe von 5€. Dafür fallen dann 19% Steuern an. Das sind in diesem Fall ca. 85 Cent. Jedoch: Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.
4. Was hat die Deutsche Post damit zu tun?
Die Deutsche Post hat damit dahingehend zu tun, dass – sobald die Waren an deine Hausadresse geliefert werden soll – eine Auslagenpauschale in Höhe von ca. 6€ anfällt. Dabei wird das Paket dann aber leider auch nicht direkt an dich geliefert, sondern an die nächste Postfiliale, bei der der Zoll und die Auslagenpauschale gezahlt werden müssen.
Das wären bei der Beispielrechnung also folgende Kosten:
- 5€ für den Artikel
- 0,85€ Steuern
- 6€ Auslagenpauschale
Das macht eine Gesamtsumme von 11,85€.
5. Kann ich die Auslagenpauschale umgehen?
Ja, die Auslagenpauschale lässt sich umgehen! Dazu gibt es zwei Möglichkeiten
5.1 Möglichkeit Nr. 1
Man kann sich als Selbstverzoller bei der Deutschen Post bzw. DHL registrieren lassen. Dann sollen nämlich alle abgabepflichtigen Pakete direkt beim örtlichen Zollamt hinterlegt werden.
Mit dem Onlineformular sind auch Reklamationen möglich, falls eine Sendung irrtümlich an der Haustür anstatt beim Zollamt zugestellt wurde.
Ich selbst habe den Antrag am 20.10.2020 gestellt und die Bestätigung am 23.10.2020 dafür erhalten. Dann schauen wir mal, ob das nächste Mal bei internationalen Sendungen alles so abläuft wie es sollte.
5.1 Möglichkeit Nr. 2
Direkt über das Zollamt. Dazu folgender Kommentar:
„Für Privatpersonen wird die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über eine Internetplattform geschaffen, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal) zugänglich sein wird.“
Wie genau das darüber ablaufen soll, wird noch genauer bekannt gegeben. Allerdings lässt die Seite annehmen, dass man seine Sendungen elektronisch ankündigen muss und deren Wert vorläufig angeben soll.
Wenn du noch Fragen hast, oder du dir weitere Beiträge zu dem Thema wünschst, dann kontaktiere mich oder schreib einen Kommentar.
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